Für die Leistungen der Hochschulambulanzen und deren Vergütung gelten die Gebote der Leistungsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart stützt die Auffassung der Hochschulkliniken, dass nicht die vertragsärztlichen Prüfgremien, sondern die Krankenkassen für die Prüfung von Verordnungen auf Wirtschaftlichkeit und Qualität zuständig sind.
In jüngster Zeit haben sich häufiger Schiedsstellen und teilweise nachfolgend auch Gerichte mit der Art und…