Die Finanzierung von Zuschlägen für Zentren ist eine notwendige Ergänzung zur Fallpauschale, findet unser Autor. Bislang mangelt es an klar festgelegten Kriterien dafür. Was ein Zentrum ist, das definiert der Krankenhausplan; was einen Zentrumszuschlag rechtfertigt, das legt künftig die Selbstverwaltung fest.
Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß § 2 Absatz 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zählen auch die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten für die stationäre…