Pflegebudget

„Eingliedern und Spitzabrechnung funktioniert nicht“

  • Politik
  • Titel
  • 09.07.2026

f&w

Ausgabe 7/2026

Seite 599

Dr. Gerald Gaß ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

DKG-Chef Gerald Gaß befürwortet eine Abschaffung des Pflegebudgets, aber nicht zu den Bedingungen, die der GKV-Spitzenverband fordert. Die Budgets müssten für zwei Jahre eingefroren werden, bei gleichbleibendem Tarifausgleich.

Herr Gaß, die Finanzkommission und viele Ökonomen fordern die komplette Wiedereingliederung der Pflege in das Fallpauschalensystem. Kann die DKG sich das auch vorstellen?

Ja, aber nicht unter den Bedingungen, die derzeit vom GKV-Spitzenverband ins Spiel gebracht werden. Die GKV will bei einer Wiedereingliederung weiterhin 90 oder 95 Prozent der Nachweise darüber, wie die Kliniken das Geld für Pflege ausgeben.

Was zählt zu diesen Nachweispflichten?

Es soll im Detail nachgewiesen werden, dass das Geld aus der Fallpauschale für „Pflege am Bett“ ausgegeben wurde. Jeder kann sich vorstellen, welche Debatten dazu dann an jedem Standort geführt werden müssen. Diese Pflichten sind widersprüchlich zum Konzept der Fallpauschale. Denn bei einer pauschalierten Bezahlung sollen Kliniken den Aufwand natürlich so gering wie möglich halten. Ein- gliedern und dann eine Spitzabrechnung fordern – das funktioniert nicht. Wenn das die Grundlage ist, dann muss es bei hausindividuellen Budgets bleiben. Dann wäre das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 der entsprechende Maßstab. Das könnte für die GKV allerdings ziemlich teuer werden.

In den vergangenen Jahren ist es recht ruhig um die PPR geworden. Wie ist der Stand und welche Erwartung haben Sie an das Instrument?

Wir erwarten die Ergebnisse der ersten PPR-Erhebung im August. Die grundsätzliche Frage lautet allerdings heute: Was kann man von einem Krankenhaus erwarten, wenn es in Zukunft weniger Geld bekommt? Wenn wir das Pflegebudget wieder eingliedern und wirklich zum alten Status quo zurückkehren, ändert sich die Bedeutung der PPR. Ich glaube jedoch nicht, dass sie ganz verschwindet. Sie kann als Orientierungsmaßstab erhalten bleiben und aus unserer Sicht auch die kleinteiligen Pflegepersonaluntergrenzen ersetzen.

Noch einmal zurück zum Pflegebudget: Sie sind bereit, es wieder einzugliedern. Wo verläuft für Sie die rote Linie?

[...]

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