Der Streit um die Aufwandspauschale zeugt davon, dass gesetzliche Regelungen nur so gut sind wie deren Umsetzung in der Praxis – insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein Plädoyer für die Beibehaltung der Refinanzierung der Aufwendungen der Krankenhäuser bei unnötigen Abrechnungsprüfungen und für eine Nachbesserung der Regelungen in § 275 SGB V durch den Gesetzgeber.
Der Grund für die Aufwandspauschale war einleuchtend. Die Krankenkassen sahen nach Einführung der DRG und der…