Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für eine Reform der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene sind danach beauftragt, leistungsorientierte Investitionspauschalen zu entwickeln. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zeichnet mit Unterstützung einzelner Krankenhäuser für die Kalkulation verantwortlich.
Die Investitionsmittelförderung der Länder unterliegt – mit wenigen Ausnahmen – seit mehreren…