Die Aufstellung des Krankenhausjahresabschlusses für ein Geschäftsjahr, für das die Budgetvereinbarungen noch nicht vorliegen, ist problematisch. Es herrscht Unsicherheit, wie die Erlöse aus Krankenhausleistungen und die Erlösausgleiche zu bewerten sind. Das Erlösbudget muss unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Grundsätze sachgerecht und vorsichtig geschätzt werden. Auf dieser Basis sind die Erlösausgleiche zu ermitteln und zu bilanzieren. Dies eröffnet erhebliche…
Unsichere Schätzwerte statt harter Fakten
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