Als Folge der DRG-Einführung entwickelte sich in der Schweiz eine verstärkte Diskussion über die Bedeutung und die Qualität der Rehabilitation. Unser Autor kritisiert, dass Pflegezentren und Übergangspflege-Institutionen den Reha-Begriff verwässern, um höhere Vergütungen bei nicht vorhandener Reha-Kompetenz zu erzielen. Der Verband der führenden Reha-Kliniken der Schweiz, Swiss Reha, definierte deshalb erstmals qualitative Anforderungen an die stationäre, teilstationäre und ambulante Reha.
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