Mit einem hinsichtlich seines Tenors und erst recht in Bezug auf die Entscheidungsgründe mit Spannung erwarteten Urteil vom 23. März 2011(1) erklärte das Bundessozialgericht (BSG), ein Krankenhausträger könne niedergelassenen Vertragsärzten zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er in Kooperation mit anderen Vertragsärzten entgegen den Regelungen zum ambulanten Operieren (AOP) ein Konkurrenzangebot eröffne. Die Entscheidung mag in Bezug auf den konkret entschiedenen Fall im Ergebnis…
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BSG: Zusammenarbeit mit Vertragsärzten kann Krankenhaus zu Schadenersatz verpflichten
Vorsicht bei AOP-Kooperationen
f&w