Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen können von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Mai 2014 in sechs Revisionsverfahren entschieden.
Die Kläger – drei Krankenhausträger sowie mehrere Krankenkassen – wandten sich mit…