Honorarabrechnungen ermächtigter Krankenhausärzte werden vermehrt Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wegen des Verdachts unterzogen, der Arzt habe die Leistungen nicht höchstpersönlich erbracht. Im Rahmen einer genauen Überprüfung einzelner Behandlungsfälle wird der Verdacht regelmäßig nicht bestätigt. Vereinzelt werden aber Abrechnungsfehler aufgedeckt, die eine Honorarneufestsetzung mit Honorarrückforderung nach sich ziehen können. Das Sozialgericht Stuttgart…
Abwehrstrategien bei Honorarrückforderungen
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