Nachträgliche Rechnungskorrektur

  • Recht
  • Recht aktuell kommentiert
  • 01.04.2012

Eine der derzeit häufigsten Auseinandersetzungen im Abrechnungsverfahren zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser berechtigt sind, bereits erstellte und von den Krankenkassen bezahlte Erstrechnungen zu einem späteren Zeitpunkt zu korrigieren. Zahlreiche Krankenkassen stellen sich mittlerweile auf den Standpunkt, dass nach Ablauf von sechs Wochen eine Korrektur grundsätzlich nicht mehr zulässig ist und verweigern die Zahlung…

Autor

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.

Login

Ähnliche Artikel

Weitere Artikel dieser Ausgabe

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Klinik-Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen täglichen Klinik-Newsletter und erhalten Sie alle News bequem per E-Mail.

* Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig News aus der Gesundheitswirtschaft zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen. 

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich