Eine der derzeit häufigsten Auseinandersetzungen im Abrechnungsverfahren zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser berechtigt sind, bereits erstellte und von den Krankenkassen bezahlte Erstrechnungen zu einem späteren Zeitpunkt zu korrigieren. Zahlreiche Krankenkassen stellen sich mittlerweile auf den Standpunkt, dass nach Ablauf von sechs Wochen eine Korrektur grundsätzlich nicht mehr zulässig ist und verweigern die Zahlung…
Nachträgliche Rechnungskorrektur
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