Immer wieder wurde die Umsatzsteuerpflicht honorarund konsiliarärztlicher Leistungen kontrovers diskutiert. Neuerdings müssen diese nicht mehr unmittelbar gegenüber einem Patienten erbracht werden, um umsatzsteuerfrei zu sein. Es genügt, wenn sie unerlässlicher Bestandteil eines Gesamtverfahrens sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2011 (Aktenzeichen V R 27/10) über die umsatzsteuerliche Behandlung von infektionshygienischen Leistungen eines Arztes entschieden. Das…