Der Beitrag stellt die für Krankenhäuser im Bereich der ambulanten Versorgung wichtigsten Neuregelungen des im Wesentlichen zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vor. Dargestellt werden die Modifikationen für medizinische Versorgungszentren und für die ambulante Versorgung nach §116b SGB V, gesetzlich nunmehr ausdrücklich legitimierte Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten sowie Institutsambulanzen bei lokalem Versorgungsbedarf.