Ein neuer Rechtsbereich für Krankenhausdirektoren tut sich auf: das Wettbewerbsrecht. Es fußt auf zwei Säulen: dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das UWG dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher und spielt im Krankenhausalltag vor allem im Bereich der Werbung (§§ 5f. UWG) eine herausragende Rolle. Den anderen großen Bereich - das Kartellrecht - hat nun das Bundeskartellamt für die Krankenhäuser entdeckt. In drei…
Krankenhäuser und Kartellrecht
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