Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Januar 20041 wurde klargestellt, was Verwaltungsrechtlern lange klar sein musste: Auch im Krankenhausbereich gelten die "allgemeinen Regeln". Dazu gehört die Konkurrentenklage. Erste Erfahrungen liegen vor und sollen hier kurz skizziert werden.
Naturgemäß liegen noch kaum Endurteile aufgrund der Erkenntnisse des BVerfG vor. Allerdings gilt die Rechtsprechung natürlich auch für bereits anhängige Altverfahren - das Recht hat sich…