Reha-Kliniken haben Rechtsanspruch auf zulassungsgerechtes Verhalten der Krankenkassen

Belegungssteuerung der Krankenkassen durch Kliniklisten ist rechtswidrig

  • Recht
  • 01.01.2004

Ist eine Reha-Klinik in der so genannten Klinikliste einer Krankenkasse nicht enthalten, bedeutet das faktisch den Ausschluss von der Versorgung der dort Versicherten. Diese Belegungssteuerung nimmt weiter zu. Doch sie ist rechtswidrig.

Die Reha-Kliniken stehen seit längerem unter enormem wirtschaftlichen Druck. Der Wettbewerb zwischen den Reha-Kliniken um die Belegung der vorgehaltenen Bettenkapazitäten wird sich weiter verschärfen, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) die Bedarfsprüfung…

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