Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit werden die Krankenhäuser zum Rechtsprechungsopfer: erst das Wahlleistungs-Urteil des BGH vom 4. August 2000(1), jetzt die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) zur Arbeitszeit im Krankenhaus. Der EuGH mit Sitz in Luxemburg hat in einem grundlegenden Urteil vom 3. Oktober 2000(2) die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die künftige Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus definiert. Sie betreffen insbesondere die…
Das Arbeitszeit-Urteil des EuGH: Konsequenzen für den Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern
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