Bei der Entscheidung, ob die Einsicht in die Krankenakte eines verstorbenen Patienten zulässig ist, stehen sich zwei Rechtspositionen gegenüber: das Recht der Angehörigen oder Erben auf Akteneinsicht einerseits und die Verschwiegenheitspflicht des Arztes andererseits. Darüber hinaus ist das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen zu beachten.
Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 21. Februar 2013 ist das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte eines verstorbenen…