Die Modellvorhaben nach § 64b SGB V haben die Vertragsparteien von Beginn an auf der Basis eines sektorenübergreifenden Budgetsystems vereinbart. Wichtiger Unterschied zum Referentenentwurf (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen – PsychVVG. Ausgewählte Änderungen dazu im Textkasten „Budgetsystem ersetzt Preissystem“) ist die Einbeziehung der Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) in dieses Budget. Nur so…
Übung macht den Meister
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