Klinikvergleiche, wie sie der Entwurf des PsychVVG vorsieht, machen nach Ansicht unserer Autoren nur Sinn, wenn sich die medizinische Ergebnisqualität in der psychiatrischen Krankenhausversorgung messen lässt. Sie plädieren dafür, entsprechende Kriterien noch vor Verabschiedung des Gesetzes zu definieren und zu etablieren.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“…