Bereits Ende September 2016 verständigten sich die Selbstverwaltungspartner auf den PEPP-Entgeltkatalog für 2017. Trotz einer angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens (PsychVVG) eher zurückhaltenden Weiterentwicklung hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einige relevante Verbesserungen der PEPP-Klassifikation umgesetzt: Pflegegrade sind differenziert abgebildet, der Entlassaufwand ist Bestandteil des erhöhten Betreuungsaufwands, und die Messung der kognitiven und…
Eine Stufe höher
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten