Mit dem Psychiatrie-Finanzierungsgesetz (PsychVVG) soll die Qualität der Patientenversorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern verbessert und mehr Transparenz bei den Leistungen und Vergütungen geschaffen werden. Diese durchaus richtigen und wichtigen Ziele lassen sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings kaum erreichen.
Die vorgesehenen Personalmindestvorgaben wirken eher wie eine Innovationsbremse, als dass sie zur Qualitätssicherung beitragen. Eine qualitativ…