Jährlich können Krankenhäuser beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Anträge auf Berücksichtigung neuer, innovativer und kostenintensiver Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im DRG-System stellen. Die Entwicklung der Statusvergabe zeigt, dass insbesondere Arzneimittel positive Bescheide erhalten. Für Medizinprodukte hingegen gelingt dies nur in wenigen Fällen. Dieses Innovationshemmnis wird mit der Einführung des § 137h SGB V zusätzlich erschwert.
Die Einführung des DRG-Systems…