Das Verwaltungsgericht Köln wird demnächst über die Klage eines privaten Krankenhausträgers mit Sitz in Berlin (Az.: 7 K 5524/17) zu entscheiden haben, die gewichtige Auswirkungen auf die Entgelte im Krankenhaus haben kann, betrifft sie doch einen zentralen Akteur im DRG-System: das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Auf dem Spiel stehen dessen Kompetenzen im Auswahlverfahren von Krankenhäusern, die zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems benötigt werden. Der Kläger wehrt sich…
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Teilnahme an InEK-Kalkulation
Zweifel am Beleihungsakt des „DRG-Instituts“

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