Nun ist es beschlossene Sache: In der Beratung des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 2017 wurde die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen entschieden. Ohne „wenn“ und „aber“ sind Krankenhäuser ab 1. Januar 2019 dazu verpflichtet, mehr Pflegepersonal einzustellen.
Krankenhäuser müssen dann nachweisen, dass sie die Personalvorgaben einhalten. Wirtschaftsprüfer werden in den Kliniken Köpfe zählen, Personalgruppen kontrollieren, Berufsbezeichnungen scannen,…