Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Tarifeinheitsgesetz im Wesentlichen für verfassungskonform. In einem Betrieb gilt demnach jener Tarifvertrag, der mit der größten Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Im Interview erklärt Dr. Dirk Tenzer, Vorsitzender des Gruppenausschusses der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), was das für Krankenhäuser bedeutet.
Herr Dr. Tenzer, die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und andere Berufsgewerkschaften sind mit ihrer…