Kommunale Krankenhäuser stehen im Zentrum der Krankenhausreform: Sie müssen Leistungen bündeln, Verantwortung klären und Kooperationen vertiefen – für unseren Autor ist das aber auch eine klare Chance für die Häuser, um sich langfristig sicher aufzustellen.
Die Landschaft der kommunalen Krankenhäuser in Deutschland ist auch heute noch sehr heterogen, das heißt, wir sehen wie bei anderen Trägerschaften die gesamte Bandbreite an Versorgungsstufen von Krankenhäusern, vom Kleinsthaus auf dem Land bis hin zum kommunalen Maximalversorger und Krankenhausverbund. Allgemeine Aussagen zur heutigen kommunalen Struktur sind deshalb sehr differenziert zu tätigen.
Aber bei mehr als 600 kommunalen Kliniken gibt es gerade in Bezug auf die Krankenhausreform einige Anhalte, die in den nächsten Jahren verstärkt in den Fokus zu nehmen sind. So sehen wir neben zahlreichen kommunalen Großkrankenhäusern in den Städten bereits kommunale Krankenhausverbünde, die durch vorausschauende Entscheidungen der Klinikmanager und Gesellschafter oder auch durch Kreisreformen entstanden sind.
Zusammenschlüsse als Chance für Stabilität und Sicherheit
Daneben gibt es aber immer noch zahlreiche Einzelkrankenhäuser in Trägerschaft der Landkreise oder einzelner Städte/Kommunen. Diese hatten es bereits in der Vergangenheit bei immer weiter steigenden Vorhalteforderungen vielfach nicht leicht, mit ihrem Spektrum an Leistungen sowie der Kostenstruktur eine dauerhafte, qualitativ hochwertige sowie wirtschaftlich sichere Versorgung zu gewährleisten. Mit den steigenden Herausforderungen seit der Coronapandemie sowie der Inflation in 2022/2023 in Bezug auf Erlöse und Kosten gehen die meisten Kliniken bereits angeschlagen in den Prozess der Krankenhausreform.
Dies bietet für die Landkreise und die Kommunen aber auch die klare Chance, nötige Entscheidungen für Zusammenschlüsse oder vertiefte Kooperationen zu treffen, um sich langfristig sicher aufzustellen. Neben bekannten Bürgerprotesten, die immer eine Herausforderung in der Kommunikation von Veränderungen im Gesundheitswesen sind, wird diese dringende Reform aber auch die Gesellschafter und Träger besonders herausfordern. Die neuen Gesellschafterstrukturen sowie die praktikablen Umsetzungsstandards beispielsweise in Form von Holdingstrukturen zwingen zu einem Umdenken im Sinne der Verantwortung für die neuen Klinikverbünde. In einem Landkreis mag dies noch einfacher zu handhaben sein, aber spätestens bei landkreisübergreifenden Formen sowie Zusammenschlüssen auf Landkreis- und Kommunalebene werden eine gut durchdachte Verantwortung und Leitungsstruktur unabdingbar. Die Aufteilung von möglichen oder vorhandenen Verlusten sowie die Handhabung von Investitionen sind nur zwei Beispiele, die es zu beachten gilt.
Verbundstrukturen als Schlüssel für Spezialisierung und Wettbewerbsfähigkeit
Vorteile können kommunale Verbünde bei einem vergleichbaren Mindset der Trägerschaft sowie vielfach auch bei gleichen Tarifverträgen haben. Gerade die oft diskussionsbehaftete Angleichung unterschiedlicher Tarifverträge entfällt bei kommunalen Kliniken vielfach, da weiterhin etwa 600 von ihnen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (nichtärztlichen Dienstes) beziehungsweise im Tarifvertrag der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber mit dem Marburger Bund gebunden sind.
Unabhängig von der Trägerschaft ist aber auch für kommunale Zusammenschlüsse die Anpassung der Struktur in Zeiten der Krankenhausreform, des Fachkräftemangels sowie der Spezialisierung prioritär zu sehen. Die Positionierung und Verteilung der Leistungsgruppen inklusive Kosten- und Erlösbetrachtung über verschiedene Standorte sowie über Landkreis- und Kommunalgrenzen hinweg werden der Königsweg sein, um auch die kommunalen Krankenhäuser im Sinne der Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit deutschlandweit besser aufzustellen. Ein „Weiter so...“ gibt es nicht.