In der letzten Februarwoche haben der GKV-Spitzenverband (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Vereinbarung nach Paragraf 17 b Abs. 4 Satz 2 KHG zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung) verabschiedet.
Damit ist es nun amtlich: Die DRG als Preissystem haben ausgedient. Stattdessen werden die Pflegepersonalkosten, die der unmittelbaren Patientenversorgung auf…