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  • 03.06.2019

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Ausgabe 6/2019

Seite 523

„Psychisch Kranke zu Hause versorgen“: Hierzu hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) zum 1. Januar 2018 eine neue Basis geschaffen. Psychiatrische Kliniken mit Versorgungsverpflichtung können nun Patienten in ihrem häuslichen Umfeld behandeln. Das Besondere dabei ist, dass eine Refinanzierung auch für solche Patienten möglich ist, die die intensive Behandlung eines Krankenhauses…

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