Für Privatkliniken sollen künftig neue Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung gelten. Das sieht der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vor. Die Neuregelung ist jedoch verfehlt, weil sie alleine den vergünstigten Leistungsbezug durch die Sozialkassen im Blick hat. Der Regierungsentwurf beseitigt damit keine steuerlichen Ungleichheiten.
Der Bundesfinanzhof hat die seit 2009 geltende Umsatzsteuerregelung für Privatkliniken im Jahr 2014 als unionsrechtswidrig verworfen. Gleichwohl blieb…