Der leistungsbezogene Vergleich soll die Pflegesatzparteien bei der Bestimmung leistungsgerechter Entgelte unterstützen. Das Verwaltungsgericht München hat den Krankenkassen nun untersagt, krankenhausindividuelle Daten an das Institut für das Entgeltsystem (InEK) zu liefern, weil ihnen keine gesetzliche Befugnisnorm zukommt.
Rechtlicher Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist der in § 4 BPflV geregelte „Leistungsbezogene Vergleich“ sowie die von den Vertragsparteien auf Bundesebene…