Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen digitale Gesundheits-Apps einen schnellen Marktzugang bekommen. Ganz so einfach ist es in der Praxis aber nicht. Denn die Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen sind verpflichtet, einen positiven Versorgungseffekt bei der Anwendung beim Patienten nachzuweisen.
Mit Inkrafttreten des DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) am 19. Dezember 2019 haben GKV-Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Ziel des Gesetzes ist…