Die Akteure im Gesundheitswesen haben in der Hochphase der Corona-Pandemie ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, innerhalb kürzester Zeit sektorenübergreifende, am Patientenwohl orientierte Kooperationen zu entwickeln. Vermeintlich unüberwindbare Schranken zwischen den Versorgungsformen Krankenhaus, Reha, Pflege waren plötzlich irrelevant und nahtlose Übergänge in der Praxis geschaffen. Dies war nur aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen möglich, deren Laufzeit teilweise am 30. September endete.
Was ist eine der Lehren aus dieser Phase?
Corona hat gezeigt, dass in der Not sozialversicherungsrechtliche Grenzen keine Rolle spielen und Patienten dennoch sehr gut versorgt werden. Noch ist Zeit zu prüfen, inwiefern sich diese guten Erfahrungen für einen Transfer in die Regelversorgung eignen. Beispielsweise wäre es auf Grundlage der strukturellen Voraussetzung in geriatrischen und neurologischen (insbesondere Phase C) Rehabilitationseinrichtungen vorstellbar, dass dort die häufig so schmerzlich vermissten Leistungen zur Kurzzeitpflege erbracht werden. Heute ist dies nur über die Konstruktion von Kurzzeitpflegeeinrichtungen an Kliniken, also scharf an der Schnittstelle zwischen SGB V und XI, möglich. Dort ergeben sich leider jedoch vor allem für Patienten und Angehörige groteske und oft nicht nachvollziehbare Situationen. Wie erklärt man beispielsweise dem Kurzzeitpflegegast, dass der Klinikarzt keine Medikamente verordnen und die Pflegekraft diese nicht aus der Krankenhausapotheke ausgeben darf, weil dies der niedergelassenen Ärzte- und Apothekenversorgung vorbehalten ist?!
Leider spielen die Kassenärztlichen Vereinigungen bei diesem Thema keine glückliche Rolle; sie sperren sich regelmäßig mit Erfolg dagegen, Zulassungen zur heimärztlichen Versorgung für angestellte Klinikärzte auszusprechen, die aus Sicht der Patientenversorgung absolut sinnvoll erscheinen. Wer in der Corona-Pandemie weiterhin stur die Standesinteressenvertretung zur Grundlage seiner Entscheidung macht, hat seine Lektion (noch) nicht gelernt.
Mut macht dagegen ein vom Gesundheitsfond finanziertes Modellprojekt der AOK Baden-Württemberg zur Rehabilitativen Kurzzeitpflege (REKUP) in ausgewählten Versorgungsregionen: Ziel ist, mit stationären Kurzzeitpflegeplätzen in Reha-Kliniken eine Versorgungslücke zu schließen und Patienten, die nicht mehr akut krankenhausbehandlungsbedürftig, jedoch noch nicht rehafähig sind, adäquat zu versorgen. Belegt ist, dass nur etwa 30 Prozent der älteren Patienten, die aus Akutkliniken in Kurzzeitpflege entlassen werden, wieder ins häusliche Umfeld zurückkehren. Dies legt nahe, dass es in „normaler“ Kurzzeitpflege nur unzureichend gelingt, vorhandene Besserungspotenziale und Ressourcen zu fördern. Die Annahme ist, dass über aktivierend-therapeutische, multiprofessionelle rehabilitative Leistungen und deren gezielten Einsatz im stationären Setting vorhandene Besserungspotenziale gefördert werden.