Eine neuere Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 18. Januar 2021 (13 U 389/19) gibt Antworten auf eine Vielzahl von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erbringung wahlärztlicher Leistungen.
Die Klägerin ist Betreiberin eines Krankenhauses, in dem sich der beklagte Patient zur stationären Behandlung befand. Der Beklagte unterschrieb mehrere Wahlleistungsvereinbarungen, die im Wortlaut identisch waren. In diesen Vereinbarungen wurde unter Ziff. 1 festgehalten: „Bei der Inanspruchnahme der…