Das IGES Institut hat im Auftrag des Ersatzkassenverbands vdek die Konzentrationsentwicklung am Beispiel von drei Krankenhausleistungen analysiert. Das Fazit lautet: Leistungskonzentration muss nicht zwingend mit der Abrissbirne vorangetrieben werden.
Als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2004 errichtet wurde, gab es fünf Mindestmengenregelungen. Bis dato sind drei hinzugekommen, davon wurde eine nicht quantifiziert. Ungeachtet dessen ist ärztliches Handeln nicht allein durch das Talent,…