Die bislang getrennten Regelungskreise der stationären Qualitätssicherung auf der einen und der Krankenhausplanung auf der anderen Seite wurden mit dem KHSG erstmals miteinander verbunden. Allerdings sind relevante Teile der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht angemessen realisierbar. Unsere Autoren stellen den Änderungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes dar.
Mit dem Satz „Qualität wird als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt“ hat die…