Die Modellvorhaben nach § 64 b SGB V haben ihr wichtigstes Ziel eindrucksvoll erreicht: Mit neuen finanziellen Anreizen ist es gelungen, die Zahl der vollstationären Behandlungen bei einer mindestens gleichbleibenden Qualität zu reduzieren. Es ist nun an der Zeit, wesentliche Erkenntnisse aus diesen innovativen Behandlungskonzepten in die Regelversorgung zu übertragen, fordert Göran Lehmann von der TK.
Die flexiblen, patientenzentrierten und settingübergreifenden Behandlungskonzepte der…