Ende März präsentierte das Iges Institut das „Gutachten zum § 115 b Abs. 1 a SGB V“ der Öffentlichkeit. Eigentlich sollte es schon im Januar vorliegen. Zusammen mit den drei Auftraggebern, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), haben die Verfasser aber noch viele Abstimmungsrunden gedreht, bevor das PDF und diverse Anlagen auf der Website fertig waren. Anders als es der dröge Titel und die unspektakuläre Präsentation vermuten…
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