Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Krankenhäuser ab einer bestimmten Größe können dann für Verstöße gegen menschenrechtliche Pflichten im eigenen Geschäftsfeld, bei Geschäftspartnern und Zulieferern verantwortlich gemacht werden.
Von Henning Zander
Die Krankenhäuser, durch zwei Jahre Pandemie und Pflegekräftemangel ausgelaugt, bekommen mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab dem 1. Januar 2023 ein weiteres Thema auf den Tisch,…