Vorstandsvorlage

Krankenhausfinanzierung: Österreich-Modell als Vorbild?

  • Politik
  • Management
  • 29.07.2026

f&w

Ausgabe 7/2026

Seite 620

Axel Paeger

Hätte die Bundesregierung mit den größten deutschen Konzernunternehmen das gemacht, was sie in den vergangenen vier Jahren mit den Krankenhäusern gemacht hat, wären die meisten von ihnen in roten Zahlen oder insolvent.

Konkret: Hätte die Bundesregierung zum Beispiel durch einen planwirtschaftlichen Eingriff Volkswagen daran gehindert, die Preise für Neuwagen so zu erhöhen, wie durch die Lieferketten die Kosten gestiegen sind, und damit wie bei den Krankenhäusern einen Gap von 13 Prozent erzeugt, so wäre Volkswagen am Ende.

Dass nur über 100 Krankenhäuser in den Inflationsjahren insolvent gingen, hat nicht nur, aber recht häufig damit zu tun, dass der kommunale Steuerzahler schleichend in die Krankenhausfinanzierung eingestiegen ist.

In Österreich reichte schon vor Jahrzehnten die Vergütung der Krankenkassen für kein einziges Krankenhaus mehr zur Kostendeckung. Die Kommunen mussten den „Abgang“ der Krankenanstalten ausgleichen. Die sogenannte Abgangsfinanzierung (= Verlustausgleich) wurde schleichend zu einem festen Bestandteil der Krankenanstaltenfinanzierung mit bis zu 20 Prozent.

Da die Kommunen es zunehmend nicht mehr schafften und in Überschuldung gerieten, sprangen die Bundesländer ein und übernahmen nicht nur viele der notleidenden Kliniken, sondern auch die Abgangsfinanzierung insgesamt. Aufgrund dieses Übergangs eines Teils der Krankenhausvergütung auf den Steuerzahler sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung heute absolut wie prozentual tiefer als in Deutschland – so tief wie Kanzler Merz ihn auch für Deutschland gern hätte.

Da der vollständige Verlustausgleich für Krankenhäuser nicht zur Wirtschaftlichkeit incentiviert, folgte durch den österreichischen Gesetzgeber die Einführung der „prospektiven Abgangsfinanzierung“, was in etwa einer Budgetregelung entspricht. Perfektioniert wurde dies durch die Gesundheitsfonds der Länder. Wird das Budget für diese Art Kofinanzierung nicht verbraucht, so hat das Krankenhaus den Übergenuss an den Gesundheitsfonds zurückzuführen. Freie Träger wie Ameos in Österreich werden gleichbehandelt wie öffentliche Träger.

Zurück nach Deutschland: Wenn man um Sondereffekte bereinigt, schreiben 2027 nach dem Ende des Rechnungsaufschlags 100 Prozent der echten Versorgungskrankenhäuser ohne Zuschüsse des kommunalen Steuerzahlers rote Zahlen. In vielen Regionen gibt es schon bald keine Versorgung mehr, wenn freien Trägern die kommunale Kofinanzierung vorenthalten wird, die kommunale Krankenhäuser erhalten.

Landkreise und Kommunen müssen immer häufiger auch versorgungsrelevante Krankenhäuser freier Träger kofinanzieren, um die Versorgung ihrer Bürger zu sichern. Der Bodenseekreis zahlt Ameos über fünf Jahre verteilt ca. 50 Millionen Euro, um die Existenz des Klinikums Friedrichshafen für seine Bürger zu sichern.

Kanzler Merz hat gegen den ursprünglichen Willen von Nina Warken entschieden, dass Stabilisierung oder Senkung der Lohnnebenkosten wichtiger sind als die Existenz der Krankenhäuser. Wenn es also im neuen Normal nicht mehr vorgesehen ist, dass die Vergütungen der Kassen jemals wieder kostendeckend werden für die Leistungen der Kliniken, dann stellt sich die Frage: Wie lange braucht die deutsche Politik noch bis zur „Professionalisierung der Abgangsfinanzierung“ wie in Österreich?

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BibliomedManager MONATSPASS

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