Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurückgewiesen. Die Vorschrift tritt nach aktueller Rechtslage zum 1. Januar 2023 außer Kraft. Hinweise des Gesetzgebers über eine Verlängerung gibt es noch nicht.
Von Dr. Jens-M. Kuhlmann
Der Bundestag hat sich am 7. Juli unter anderem mit dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP…