Das MDK-Reformgesetz hat das bisherige System der Krankenhausrechnungsprüfungen umfassend reformiert. Die Probleme, die die abstrakten Strukturprüfungen aufwerfen, wurden dadurch allerdings nicht gelöst.
Von Dr. Peter Sieben
Die Abrechnung verschiedener OPS-Kodes setzt die Einhaltung dort definierter Strukturmerkmale voraus. Bis zum Inkrafttreten von § 275 d SGB V fehlte eine gesetzliche Grundlage dafür, diese Voraussetzungen abstrakt, das heißt nicht bezogen auf einen konkreten…