Telematikinfrastruktur

Mit Zuschlägen rechnen

  • Digitalisierung
  • Reha
  • 26.07.2023

f&w

Ausgabe 8/2023

Seite 754

Der Vertrag über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Reha-Kliniken steht: Es sei den Partnern gelungen, eine bürokratiearme und auskömmliche Regelung zu finden, schreibt unser Autor. Die Kliniken verpflichten sich zu einem gewissen Leistungskatalog – die Kostenträger verpflichten sich, über eine bestimmte Laufzeit einen TI-Zuschlag zu bezahlen. Wofür es das Geld gibt, schlüsselt der Text auf.

Der Vertrag über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Reha-Kliniken…

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