Der Vertrag über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Reha-Kliniken steht: Es sei den Partnern gelungen, eine bürokratiearme und auskömmliche Regelung zu finden, schreibt unser Autor. Die Kliniken verpflichten sich zu einem gewissen Leistungskatalog – die Kostenträger verpflichten sich, über eine bestimmte Laufzeit einen TI-Zuschlag zu bezahlen. Wofür es das Geld gibt, schlüsselt der Text auf.
Der Vertrag über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Reha-Kliniken…