In gleich zwei wegweisenden Urteilen aus dem März hat sich der 6. Senat des Bundessozialgerichts mit den rechtlichen Voraussetzungen einer psychiatrischen Institutsambulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V befasst. Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die ärztliche Leitung, die sich von denen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) unterscheiden.
Dezidierte gesetzliche Regelungen zur ärztlichen Leitung einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) sucht man vergebens. Dementsprechend…