In der Krankenhausplanung sind Fragen zum Status sowie zur Bestimmung des Versorgungsauftrags der Universitätsklinika offen. Eine neuere Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts beschäftigt sich mit der krankenhausplanerischen Anerkennung eines bestimmten Leistungsspektrums einer Hochschulklinik. Die aufgeworfenen Rechtsfragen bedürfen einer höchstrichterlichen Klärung.
Eine klagende Hochschulklinik begehrt ihre Aufnahme in den Krankenhausplan des Freistaats Sachsen als Einrichtung…