Aus der neuen EU-Richtlinie NIS2 zur Cybersicherheit ergeben sich neue Regeln für die Haftung der Geschäftsführer von Krankenhäusern. Im ersten Beitrag zum Thema in f&w/09 hat der Autor diese benannt. In der Fortsetzung erklären die Autoren nun Möglichkeiten der Haftungsreduzierung.
Im ersten Teil des Aufsatzes wurden die im „NIS-2-Umsetzungs- und Cyber- sicherheitsstärkungsgesetz“ relevanten Regelungen zur Vornahme von Risikomanagementmaßnahmen durch die Geschäftsleiter zum Schutz der…