Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Beziehungsstatus kompliziert

  • Strategie
  • Titel
  • 08.01.2025

f&w

Ausgabe 1/2025

Seite 10

Die Dynamik des Klinikmarkts verändert auch die Rolle der Aufsichtsräte. Ein Blick auf ein nicht immer einfaches Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und den Kontrolleuren im Hintergrund.

Überraschungen sind schlecht – zumindest im Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eines Krankenhauses. „Bei einem guten Geschäftsführer gibt es keine überraschenden neuen Fakten in den gemeinsamen Sitzungen“, sagt Hauke Jagau. Der Jurist war als Regionspräsident von 2014 bis 2021 Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums Region Hannover (KRH) und er sagt, die eigentliche Zusammenarbeit müsse zwischen den Sitzungen stattfinden. Sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel. „Eine gute Geschäftsführung bringt nur die Dinge in die Aufsichtsratssitzung ein, von der sie weiß, dass sie mehrheitsfähig sind. Es spricht sich schnell rum, wenn ein Laden gut abgestimmt ist.“ Auch das Gegenteil macht meist schnell die Runde: Rutscht ein Krankenhaus immer mehr ins Minus? Gehen die Mitarbeiter von Bord? Gibt es Skandale? Wechselt die Geschäftsführung häufig? Noch immer gilt der Chefsessel im Krankenhaus als Schleudersitz. Bleiben oder gehen – darüber entscheidet der Aufsichtsrat. Und das Risiko eines Klinikchefs, vom Aufsichtsrat gefeuert zu werden, ist um 50 Prozent höher als das eines DAX-Vorstands. Wie eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vom Oktober 2023 ergab, wechselt die Geschäftsführung eines Krankenhauses im Schnitt alle vier Jahre. Andere Studien wiederum belegen, dass sich ein starker Aufsichtsrat positiv auf das Geschäftsergebnis auswirkt.

Einen Handlungsrahmen für das Verhältnis zwischen Gremium und Geschäftsführung gibt der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) vor. In ihm ist geregelt, dass die Geschäftsführung für die eigenverantwortliche Leitung sowie die strategische Ausrichtung zuständig ist und das Aufsichtsratsgremium die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung verantwortet. Darüber hinaus haben viele Krankenhäuser in ihrer Geschäftsordnung die Aufgabenteilung klar festgelegt. Doch wie der Aufsichtsrat aufgestellt ist und wie das Gremium und die jeweilige Geschäftsführung ihre Aufgaben wahrnehmen, ist von Träger zu Träger und Haus zu Haus unterschiedlich (Kasten).

Transparent, vertrauensvoll, auf Augenhöhe

Wie das optimale Verhältnis zwischen der Geschäftsführung eines Krankenhauses oder Klinikverbundes und seinem Aufsichtsrat aussehen sollte, ist schnell zusammengefasst: transparent, vorausschauend, vertrauensvoll und auf Augenhöhe. Um dieses Ideal zu erreichen, muss sich allerdings einiges gut zusammenfügen: ein erfahrener Vorstand, Fachwissen und Professionalität im Aufsichtsgremium, Einvernehmen über die strategische Ausrichtung, ausreichend Liquidität, möglichst keine Skandale im Inneren und gute Rahmenbedingungen von außen. Die Realität sieht meist anders aus: Coronapandemie, Energiekrise, Personalmangel, nun die große Krankenhausstrukturreform und dazu meist knappe Finanzen in einem überregulierten Markt mit immer neuen Vorgaben. Krankenhäuser da auf Kurs zu halten, erfordert Profis. Je größer der auf der Geschäftsführung lastende Druck, umso höher auch die Verantwortung des Aufsichtsrates als „Aufsicht“ und „Ratgeber“. Entsprechend hat sich die Rolle der Aufsichtsräte in den vergangenen Jahren gewandelt. „Früher mag so ein Amt vielleicht noch ein Selbstläufer gewesen sein. Doch in Deutschland wird die Bedeutung eines guten Aufsichtsgremiums mehr und mehr erkannt“, sagt der Gesundheitswissenschaftler Andreas Goldschmidt von der Uni Trier, aktuell Gastwissenschaftler an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und seit über zehn Jahren im Aufsichtsrat des Klinikums Darmstadt.

Goldschmidt hat sein Aufsichtsratsmandat bei den Universitätskliniken des Saarlandes 2019 vorzeitig niedergelegt. Medien berichteten damals über seine Beweggründe: eine „Verletzung der Informationspflicht des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat“. Goldschmidt habe dem Klinikvorstand vorgeworfen, nicht ausreichend über die Vorgänge – es ging dabei um den mutmaßlichen Missbrauch an Hunderten von Kindern – informiert zu haben. „Ist das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben, sollte man Konsequenzen ziehen“, sagt er heute.

Als Kontrollgremium überwacht der Aufsichtsrat einerseits die Geschäftsführung, andererseits soll er auch Impulse zu Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement geben und die finanzielle Prosperität sicherstellen. Letztlich haften die Mitglieder bei nicht getroffenen oder falschen Entscheidungen, zum Beispiel bei Insolvenzverschleppung. Die Rechtsprechung dazu wurde in den vergangenen 15 Jahren sogar noch verschärft. Aufsichtsratsmitglieder sollten daher unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.

Der Aufsichtsrat ist der eigentliche Strippenzieher im Hintergrund, der Geschäftsführer ist der Kommunikator nach außen. In diesem Spannungsverhältnis stehen sie zueinander und tun gut daran, sich im Sinne der Patientenversorgung und der Einrichtung an bestimmte Regeln zu halten.

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