In Deutschland gibt es zum Teil mehrere Instrumente zur Pflegepersonalbemessung für den gleichen Sachverhalt, der bürokratische Aufwand ist enorm. PPR und Untergrenzen sollten sinnvoll mit den Leistungsgruppen und dem Pflegebudget verbunden werden.
Das Krankenhaus ist nicht erst seit Kurzem ein Quell überbordender Bürokratie, was sich auch in der Anzahl von Pflegepersonalbemessungsinstrumenten (PPBI) niederschlägt: PpUGV, QFR-RL, PPQ, PPBV und teilweise auch noch der TV-E sowie in der Psychiatrie die PPP-RL.
Hinzu kommt auch das Pflegebudget sowie eventuell in Zukunft noch INPULS für Intensivstationen, IMC und Stroke-Units sowie ein etwaiges Instrument für die Notaufnahmen, da für diese jüngst eine wissenschaftliche Ausarbeitung veröffentlicht wurde.
Zusätzlich gibt es eine indirekte Pflegepersonalbemessung, beispielsweise wenn Zertifizierungen Qualifikationsnachweise erfordern. Auch wenn das nach der perfekten Vorlage für einen Rap Song einer berühmten Stuttgarter Hip-Hop-Gruppe klingt, soll der Einsatz von PPBI nicht grundsätzlich infrage gestellt werden.
Um bei der Musik zu bleiben: Wenn freitags niemand da ist, kann das bei PPBI sogar richtig teuer werden. Das ist auch richtig so, denn PPBI sollen Patienten und Pflegepersonal schützen. Die Frage ihrer Legitimation stellt sich also nicht – sehr wohl aber die Frage des „Wie“.
One size fits all ist bei Pflegepersonalbemessung nicht möglich
Es fällt auf, dass die aufgeführten Instrumente größtenteils unterschiedlich funktionieren. Hier fehlt der Konsens, dafür gibt es höchst unterschiedliche Methoden. Pflegepersonalbemessung ist vor allem eine Frage des Blickwinkels auf das, was gemessen werden soll: „One size fits all“ ist da nicht möglich. Eine chirurgische Station muss auch methodisch anders bemessen werden als eine Notaufnahme oder eine Intensivstation.
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