Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart aus November 2024 sind die vom Klinikum Stuttgart vereinbarten Kooperationsverträge zur Vermittlung ausländischer Patienten unwirksam. Die Parteien des Rechtsstreits können voneinander wechselseitig keine Vergütung und keine Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verlangen.
Nach Abschluss diverser Kooperationsverträge rund um die Einrichtung einer sogenannten „International Unit“ zur Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten ermittelte…