Das KHVVG steuert onkochirurgische Eingriffe über Fallzahlgrenzen und ein Abrechnungsverbot – parallel zu Leistungsgruppen und G-BA-Mindestmengen. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich Konzentration auch mit einem handhabbaren Planungsinstrumentarium erreichen lässt.
„Ich sage es hier in aller Klarheit: Die Krebsbehandlung muss gut und spezialisiert sein; sie muss so gut sein, dass an jedem Ort, wo Krebs behandelt wird, sich auch Ärzte behandeln ließen. Das schulden wir den Patienten.“ Das…